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D - G

Dehnspannungswert (Modul)

Dieser Wert ist ein Maß für die Kraft, die bei einer bestimmten Dehnung des Dichtstoffes auf die Haftflächen bzw. die angrenzenden Baustoffe ausgeübt wird. Der Wert wird häufig als Modul bezeichnet und nach DIN EN ISO 8339 bei einer Dehnung von 100 % gemessen. Dichtstoffe mit niedrigem Dehnspannungswert belasten die angrenzenden Bauteile nur gering, d. h. je geringer die Festigkeit des Untergrundes (z. B. Porenbeton oder mürbe Putze), desto niedriger sollte der Dehnspannungswert des Dichtstoffes sein. Dichtstoffe mit hohem Dehnspannungswert benötigen daher auch eine hohe Untergrundfestigkeit (z. B. Metall, Glas). Dichtstoffe mit hohem Dehn-/ Spannungswert werden z. B. zur Aquariumverklebung eingesetzt.

Beispiele:
Niedriger Dehnspannungswert > 0,4 N/mm²
Hoher Dehnspannungswert > 0,4 N/mm²

bei jeweils 100 % Dehnung

Dreiflankenhaftung

Haftung der Fugenabdichtung an drei Kontaktflächen von Bauteilen. Die Verformung des Dichtstoffes ist stark eingeschränkt. Fugen mit signifikanten Bewegungen dürfen nicht mit Dreiflankenhaftung ausgeführt werden.

Energiepass

Nach Einführung der EnEV soll der Energiepass im Wesentlichen den Jahresheizenergie- und den Jahresprimärbedarf eines Gebäudes ausweisen und damit die energetische Bilanz eines Gebäudes dokumentieren. Der Eigentümer und bei Verkauf der spätere Nutzer weiß also, mit welchem Energieverbrauch im Gebäude zu rechnen ist. Künftig muss für alle Neubauten ein solcher Ausweis ausgestellt werden. Für bestehende Bauten (Altbau) soll ein sog. freiwilliger Energieverbrauchswert eingeführt werden.

Fase

Die Fase ist eine abgeschrägte Bauteilkante zwischen der Werkstoff- und der Dichtstoffoberfläche. Sie ist bei Bauteilfugen vorgeschrieben, um bei z. B. Waschbetonbauteilen eine Umwanderung durch Wasser zu verhindern.

Fuge

Die Fuge ist ein beabsichtigter oder toleranzbedingter Raum zwischen Bauteilen. Da in nahezu allen Fugen eine gewisse Bewegung auftritt, muss eine Abdichtung nach dem Stand der Technik mit bewegungsausgleichenden Werkstoffen vorgenommen werden.

Fugenflanke

Seitliche Begrenzung der Fugenbreite, nicht zu verwechseln mit der Haftfläche des Dichtstoffes.

Gewährleistung

Das Gesetz sieht für Werksleistungen an einem Bauwerk eine Verjährungsfrist von 5 Jahren beginnend mit der Abnahme vor (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Parteien können jedoch auch Verträge nach VOB/B abschließen.

Glättmittel

Flüssige Verarbeitungsmittel zum Glätten der Oberflächen von Dichtstoffen. Die Verwendung eines Glättmittels sollte stets mit dem Dichtstoffhersteller abgestimmt werden, da bei ungeeigneten Glättmitteln Auswaschungen, Verfärbungen oder Vernetzungsstörungen des Dichtstoffes auftreten können.