Porenbeton
Fugen im Porenbetonbereich sind Fugen zwischen bewehrten Wandplatten aus Porenbeton. Diese unterliegen nicht dem Geltungsbereich der DIN 18540, sondern müssen die Anforderungen aus dem Porenbeton-Bericht 6 erfüllen. Wegen der Porigkeit besteht die Gefahr von Bauschäden durch Feuchtigkeitsaufnahme. Deshalb muss das Eindringen von Wasser über die gesamte Oberfläche verhindert werden. Es empfiehlt es sich, auch die Fugen vollflächig zu überstreichen.